
Besucher der Altenpflege Messe können sich am D-Trust Stand über die Telematikinfrastruktur und den eHBA/die SMC-B informieren. Wir bieten Ihnen auch an, sich direkt vor Ort für die Karten zu identifizieren. Mit dem generierten Code können Sie anschließend die TI-Karten bestellen, ohne den zusätzlichen Weg zur Postfiliale zur Identifikation auf sich nehmen zu müssen. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Chipkarte mit höchsten Sicherheitsstandards. Er weist den Träger eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus. In der Telematikinfrastruktur (TI) werden papierbasierte Abläufe zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Der eHBA wird benötigt, um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen zwingenderforderlich sind. Allen Leistungserbringern und nicht approbierten Gesundheitsberufen soll der personenbezogene Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA) ermöglicht werden. Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), eine gemeinsame Stelle der Bundesländer, übernimmt die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht approbierten Gesundheitsberufe, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen.
Der elektronische Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) stellt sicher, dass digitale Patientendaten geschützt übertragen werden. Institutionen können schnell, gesetzeskonform und komfortabel auf notwendige Versicherungsdaten zugreifen und sie in ihre Systeme einbinden. Die SMC-B bildet die Zugangskomponente für Institutionen wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie anderen Institutionen zu diesem Netzwerk. Herausgeber der SMC-B sind die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Fachärzte und Psychotherapeuten, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für die Zahnärzte, die Landesapothekerkammern für die Apotheken, die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) für die Krankenhäuser, das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) für die nicht approbierten Gesundheitsberufe, die Handwerkskammern für die Betriebe der Gesundheitshandwerke und die gematik GmbH für weitere Organisationen. Die Beantragung der Karte erfolgt im Antragsportal von D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.